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Saison 2019/2020 wird abgebrochen

Der Zentralvorstand des SFV hat heute im Rahmen einer Telefonkonferenz beschlossen, alle derzeit ausgesetzten Meisterschafts- und Cupwettbewerbe der Saison 2019/20 mit Ausnahme der Raiffeisen Super League, der Brack.ch Challenge League und des Helvetia Schweizer Cups abzubrechen und diese Wettbewerbe nicht zu werten. Der Zentralvorstand hat diesen Entscheid nach gründlicher Prüfung aller möglichen Szenarien mit Zustimmung der drei Abteilungen des SFV (Swiss Football League, Erste Liga und Amateur Liga) und der 13 Regionalverbände getroffen und einstimmig gefasst. 
 
Hauptgründe für den Entscheid
Der Bundesrat hat gestern bekannt gegeben, dass Fussballspiele in der Schweiz frühestens am 8. Juni wieder möglich sein werden, und dies auch nur, so die Medienmitteilung des Bundesrates, «in Ligen mit übermässig professionellem Spielbetrieb», was ausschliesslich auf die Raiffeisen Super League und die Brack.ch Challenge League zutrifft. Auch für Trainings, die ab dem 11. Mai grundsätzlich wieder möglich sein sollen, gelten bis auf Weiteres massive Einschränkungen, insbesondere ausserhalb des Leistungssports (maximal fünf Personen, kein Körperkontakt). Entsprechend ist ein Abbruch der laufenden Saison alternativlos. Ob und wie der Spielbetrieb der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League unter den neu definierten Auflagen des Bundesrats weitergeführt wird, entscheidet die Swiss Football League nach Konsultation der betroffenen Vereine.

Folgen des Abbruchs und Wertung der Wettbewerbe
Auf Basis des Regelwerks des SFV sowie einer externen rechtlichen Expertise gilt für alle abgebrochenen Wettbewerbe: • Die Wettbewerbe 2019/20 werden nicht gewertet, mit Ausnahme der abgeschlossenen Wettbewerbe, insbesondere den Halbjahresmeisterschaften in den Regionalverbänden
  • Es gibt keine(n) Meister bzw. Cupsieger
  • Es gibt keine(n) Aufsteiger
  • Es gibt keine(n) Absteiger
  • Die Teilnehmer am Helvetia Schweizer Cup 2020/21 aus den Abteilungen Erste Liga, Amateur Liga sowie aus den Regionalverbänden werden per Los aus den für eine Teilnahme in Frage kommenden bzw. aus den in den jeweiligen Qualifikationswettbewerben verbliebenen Teams bestimmt.
  • Die ausgesprochenen Strafen (inkl. Bussen) und die noch offenen Suspensionen bzw. Funktionssperren (auch aus Verwarnungen) bleiben bestehen bzw. werden gemäss den bekannten Regeln auf den nächsten offiziellen Wettbewerb derselben Kategorie übertragen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für diese Wertung bildet das Wettspielreglement. Dieses gründet auf dem Prinzip, dass Sportentscheide (Titelvergabe, Auf- und Abstiegsentscheidungen, etc.) jeweils am Ende einer vollständigen Saison gefällt werden. Dies entspricht dem Grundprinzip der Anerkennung der sportlichen Leistung im Sport, dass bis zur letzten Sekunde alles noch möglich ist und Entscheide nicht vor dem Schlusspfiff und grundsätzlich auf dem Spielfeld und nicht am grünen Tisch gefällt werden sollen. Eine Titelvergabe oder die Bestimmung von Auf- und Absteigern nach einer abgebrochenen Saison würde somit nicht dem Wettspielreglement entsprechen.

Die vom Entscheid betroffenen Wettbewerbe
Vom Entscheid betroffen sind die Wettbewerbe des SFV selbst (insbesondere Frauen NLA und NLB; Schweizer Cup der Frauen; Junioren-Spitzenfussball und Footeco; Futsal), der Ersten Liga (Cerutti il Caffè Promotion League und 1. Liga), der Amateur Liga (2. Liga interregional und 1. Liga Frauen) sowie alle Wettbewerbe aller Kategorien der Regionalverbände (Aktive der Männer und Frauen, Senioren sowie Junioren der Männer und Frauen, Juniorinnen- und Junioren-Breitenfussball).

Start Saison 2020/2021 Über den Beginn der Saison (Meisterschafts- und Cupwettbewerbe) 2020/21 wird unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben so früh wie möglich entschieden.